Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Pension Forsthaus, Mühlenweg 37, 01814 Bad Schandau / Schmilka
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmer, Unterkünften und
Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels/Herberge.
1.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels/Herberge.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner,- haftung, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel/Herberge zustande. Mit Erhalt der
Buchungsbestätigung wird im Regelfall eine Anzahlung von 10 % auf den Gesamtpreis fällig. Das Hotel/Herberge
bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Aus Zeitmangel gilt auch eine telefonische Bestätigung.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel/Herberge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel/Herberge gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel/Herberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Das Hotel/Herberge haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Herberge beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel/Herberge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels/Herberge zu bezahlen. Die gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Herberge an Dritte.
3.3. Die Preise können von dem Hotel/Herberge ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels/Herberge oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das
Hotel/Herberge zustimmt.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der von dem Hotel/Herberge allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel/Herberge den vertraglich vereinbarten Preise angemessen,
höchstens jedoch um 10 % anheben.
3.5. Die Rechnung des Hotels/Herberge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel/Herberge ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel/Herberge berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren
Schadens vorbehalten, dem Hotel/Herberge bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel/Herberge ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Herberge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels /
Herberge oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel/Herberge und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des
Hotels/Herberge auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich dem Hotel/Herberge gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Hotels/Herberge oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Die Storno-Gebühren werden wir folgt berechnet:
bis 30 Tage 10 % des Vertragspreises
29-14 Tage 30 % des Vertragspreises
13-7 Tage 50 % des Vertragspreises
ab 6 Tage 80 % des Vertragspreises
Bei Weitervermietung des Zimmers werden 10% Bearbeitungsgebühren berechnet.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel/Herberge die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Rücktritt des Hotels/Herberge
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel /
Herberge in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
einem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels/Herberge auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel/Herberge ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel/Herberge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere von dem Hotel/Herberge nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. In der Person des Kunden oder des
Zwecks, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
5.4. Das Hotel/Herberge hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch.
6. Zimmerbestellung, -übergabe, - rücknahme
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Belegung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels/Herberge bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel/Herberge über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr
100 % . Dem Kunden steht es frei, dem Hotel/Herberge nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.
7. Haftung des Hotels/Herberge
7.1. Das Hotel/Herberge haftet für die Sorgalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen
Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Herberge zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels/
Herberge auftreten, wird das Hotel/Herberge bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den
Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel/Herberge dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis
zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine
sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel/Herberge nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels/Herberge gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel/Herberge
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das deutsche Recht
8.2. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen,
berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes Recht
verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels/Herberge. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels/Herberge.